Braucht eine Gartensauna eine Baugenehmigung?

Aufbau eines Wochenend-Blockhauses Baugenehmigung

Ob ein „verfahrensfreies Bauen“ möglich oder eine Baugenehmigung notwendig ist, kommt auf die Landesbauverordnung Ihres Bundeslandes und örtlich geltenden Regelungen ab. Stimmen Sie sich dazu am besten mit Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab. Folgende Faktoren können Sie dafür schon einmal berücksichtigen:

Nutzung

Einer Genehmigung bedarf es, wenn das Häuschen bewohnbar sein soll, also zum Beispiel eine Toilette, einen Stromanschluss oder eine Feuerstelle aufweist. Ist dies nicht der Fall, ist es wahrscheinlich, dass Sie genehmigungsfrei aufstellen können.

Standort

Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde regelt, welche Aufbauten Sie auf Ihrem Grundstück errichten dürfen. Oft können Sie diesen auf der Webseite Ihres Rathauses einsehen oder bei einem persönlichen Termin.

Bei Kleingartenanlagen sollten Sie die Satzung zu Rate ziehen und sich mit dem Vorstand austauschen. Unter 24 m² Grundfläche, wozu auch ein überdachter Freisitz zählt, benötigen Sie für Ihr Gartenhaus nach Bundeskleingartengesetz grundsätzliche keine Baugenehmigung.

Größe

Die Grundfläche und das umbaute Volumen sind maßgebend für die Grenzen der Grüße. Auch hier kann Ihnen Ihre Gemeinde meist schnell und verbindliche Auskunft geben.

Die meisten Vorhaben lassen sich leicht realisieren. Lassen Sie sich also nicht von dieser Fragestellung abschrecken. Auch wenn Deutschland Genehmigungsverfahren liebt, sind die meisten Gemeinden hier sehr hilfsbereit und ein kurzer Besuch klärt alle Fragen.

Wird für ein Gartenhaus Grundsteuer fällig?

Solange Sie unter 24m2 Grundfläche bleiben, fällt im Normalfall keine Grundsteuer an. Darüber hinaus wird das gesamte Kleingartengrundstück als Wohngrundstück eingestuft und mit der Grundsteuer B berechnet.

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